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BGH Beschluss v. - II ZB 24/14

Gesetze: § 37b WpHG vom , § 15 Abs 1 KapMuG, § 286 ZPO, § 557 Abs 2 ZPO

Kapitalanleger-Musterverfahren: Veröffentlichung von Insiderinformationen in Form eines Aufsichtsratsbeschlusses; Haftung ehemaliger Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Aktiengesellschaft und Kursrelevanz der Verfolgung solcher Schadensersatzansprüche; Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Erweiterung des Musterverfahrens

Leitsatz

1a. Ob ein ehemaliges Mitglied des Vorstands seine Pflichten verletzt hat, ist eine rechtliche Würdigung, die als Meinungsäußerung mangels Beweisbarkeit keine Tatsache ist.

1b. Für die Auslegung des Begriffs der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder den allgemeinen Geschäftsverlauf ist auf die im Rahmen der Regelpublizität des Emittenten zu offenbarenden Tatsachen abzustellen.

1c. Die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ehemaliges Mitglied des Vorstands wegen der Verletzung von Sorgfalts- und Treupflichten kann wegen des durch das Verhalten geschaffenen Ergebnisses oder der aus dem Verhalten abgeleiteten Einschätzung von der Qualität des Managements kursrelevant sein, wenn diese Einschätzung auch nach dem Ausscheiden noch von Bedeutung ist.

2. Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar und unterliegt daher nicht der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:100718BIIZB24.14.0

Fundstelle(n):
AG 2019 S. 79 Nr. 3
BB 2018 S. 2817 Nr. 48
DB 2018 S. 6 Nr. 47
NJW-RR 2019 S. 38 Nr. 1
WM 2018 S. 2225 Nr. 47
ZIP 2018 S. 2307 Nr. 48
ZIP 2018 S. 91 Nr. 47
DAAAG-99717

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