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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 703/18 EFG 2018 S. 2066 Nr. 24

Gesetze: UStG § 3 , UStG§ 12, MwStSystRL Art. 14, MwStSystRL Art. 24, MwStSystRL Art. 96, MwStSystRL Art. 98

Umsätze im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf von Futtermitteln - allgemeiner oder ermäßigter Umsatzsteuersatz?

Leitsatz

Mahlt und mischt ein Unternehmer von Bauern bereitgestelltes Getreide und gibt dabei nach Wunsch des Kunden von ihm selbst beschafftes Futteröl zur Nährstoffanreicherung und/oder Mineralfutter hinzu, erbringt er keine einheitliche Leistung, sondern zwei getrennte Leistungen, von denen die Lieferung von Futteröl und/oder Mineralfutter dem ermäßigten Steuersatz unterliegen kann.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 2066 Nr. 24
KÖSDI 2019 S. 21071 Nr. 1
GAAAG-99768

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