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BSG Urteil v. - B 6 KA 28/17 R

Gesetze: § 87b Abs 1 SGB 5 vom , § 87b Abs 2 S 1 SGB 5 vom , § 87b Abs 2 S 2 SGB 5 vom , § 87b Abs 2 S 3 SGB 5 vom , § 87b Abs 4 S 2 SGB 5 vom , § 87b Abs 4 S 3 SGB 5 vom , § 95 Abs 3 S 1 SGB 5, § 19a Abs 2 Ärzte-ZV, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 GG, GKV-VStG

Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Halbierung des Versorgungsauftrags eines Vertragsarzt mit weit unterdurchschnittlicher Fallzahl zwecks Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten - Halbierung der im entsprechenden Vorjahresquartal ermittelten Fallzahl - Unvereinbarkeit mit Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit

Leitsatz

Die Kassenärztliche Vereinigung darf die auf der Grundlage der Abrechnung eines Arztes im entsprechenden Vorjahresquartal ermittelte Fallzahl als Grundlage der Bemessung des Regelleistungsvolumens nicht allein deshalb halbieren, weil der Arzt seinen Versorgungsauftrag halbiert hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:241018UB6KA2817R0

Fundstelle(n):
KAAAG-99826

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