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BSG Urteil v. - B 9 V 2/17 R

Gesetze: § 1 Abs 1 BVG, § 1 Abs 2 Buchst c BVG, § 7 Abs 1 Nr 1 BVG, § 9 BVG, § 123 SGG, § 130 Abs 1 SGG, § 170 Abs 2 S 2 SGG

Soziales Entschädigungsrecht - Kriegsopferversorgung - Internierung - zwangsweise Umsiedlung von Wolgadeutschen in eine Sondersiedlung - sowjetische Kommandaturaufsicht - eigentümliche Verhältnisse der Internierung - Umwelteinflüsse - Atomwaffen-Tests in der Nähe des Internierungsorts - Strahlungskontamination - sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf "Beschädigtenversorgung nach dem BVG" - Bestimmtheit des Leistungsantrags - Auslegung

Leitsatz

Mit in der Nähe eines Internierungsorts durchgeführten Atomwaffenversuchen und der durch sie verursachten Strahlungskontamination am Internierungsort liegt ein mit der Internierung zusammenhängender schädigender Vorgang vor.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:270918UB9V217R0

Fundstelle(n):
OAAAG-99829

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