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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 KR 95/17

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Kostenerstattung in Höhe von 14.070 EUR abzüglich der Kosten der gesetzlichen Zuzahlung für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung in der privaten C.-Klinik in der Zeit vom 20. Mai 2013 bis zum 23. Juni 2013.

Fundstelle(n):
NAAAG-99932

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