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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 258/17

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte die Kosten eines amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklageverfahren, zu deren Erstattung die Klägerin durch Kostenfestsetzungsbeschluss verpflichtet wurde, übernehmen muss.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAG-99936

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