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BFH Beschluss v. - VII R 17/17

Gesetze: AO §§ 44, 276, 279; EStG § 26b;

Zum Erlass eines Aufteilungsbescheids vor Beginn der Zwangsvollstreckung

Leitsatz

1. NV: Sobald das Leistungsgebot bekanntgegeben worden ist und solange die Steuerschuld noch nicht vollständig getilgt ist, kann der Gesamtschuldner, der eine Erstattung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen gemäß § 276 Abs. 6 Satz 2 AO begehrt, regelmäßig den Erlass eines Aufteilungsbescheids verlangen.

2. NV: Ein zulässiger Antrag wird durch spätere Aufrechnung oder Verrechnung gegenüber dem anderen Gesamtschuldner nicht unzulässig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.021018.VIIR17.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 4 Nr. 1
HFR 2019 S. 5 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2019 S. 174
TAAAH-00042

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