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BGH Urteil v. - VIII ZR 94/17

Gesetze: § 312 Abs 1 BGB, § 312 Abs 4 S 1 BGB, § 312c Abs 1 Halbs 2 BGB, § 312g Abs 1 BGB, § 355 Abs 1 BGB, § 558a Abs 1 BGB, § 558b Abs 1 BGB

Zustimmung des Wohnraummieters zur Mieterhöhung: Anwendbarkeit des Widerrufsrechts bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen; für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem bei Verwendung eines individuellen Anschreibens

Leitsatz

1. Stimmt der Mieter einer Wohnung einer vom Vermieter verlangten Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete zu (§ 558a Abs. 1, § 558b Abs. 1 BGB), so steht dem Mieter ein Recht, die erklärte Zustimmung nach Maßgabe der Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen zu widerrufen (§ 312 Abs. 1, § 312c Abs. 1, § 312g Abs. 1, § 355 Abs. 1 BGB), nicht zu.

2. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem im Sinne von § 312c Abs. 1 Halbs. 2 BGB ist nicht schon dann zu verneinen, wenn der Unternehmer zum Abschluss des Vertrages keinen vorgefertigten Standard- oder Serienbrief verwendet, sondern ein individuelles Anschreiben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:171018UVIIIZR94.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 8 Nr. 52
NJW 2019 S. 303 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2018 S. 3367
WM 2018 S. 2334 Nr. 49
ZIP 2018 S. 90 Nr. 46
ZIP 2019 S. 1290 Nr. 27
QAAAH-00137

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