Zustimmung des Wohnraummieters zur Mieterhöhung: Anwendbarkeit des Widerrufsrechts bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen; für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem bei Verwendung eines individuellen Anschreibens
Leitsatz
1. Stimmt der Mieter einer Wohnung einer vom Vermieter verlangten Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete zu (§ 558a Abs. 1, § 558b Abs. 1 BGB), so steht dem Mieter ein Recht, die erklärte Zustimmung nach Maßgabe der Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen zu widerrufen (§ 312 Abs. 1, § 312c Abs. 1, § 312g Abs. 1, § 355 Abs. 1 BGB), nicht zu.
2. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem im Sinne von § 312c Abs. 1 Halbs. 2 BGB ist nicht schon dann zu verneinen, wenn der Unternehmer zum Abschluss des Vertrages keinen vorgefertigten Standard- oder Serienbrief verwendet, sondern ein individuelles Anschreiben.
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 8 Nr. 52 NJW 2019 S. 303 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2018 S. 3367 WM 2018 S. 2334 Nr. 49 ZIP 2018 S. 90 Nr. 46 ZIP 2019 S. 1290 Nr. 27 QAAAH-00137