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BGH Beschluss v. - IV ZB 13/18

Gesetze: § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 97 Abs 1 ZPO, § 406 ZPO

Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen

Leitsatz

Die außergerichtlichen Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen gemäß § 406 ZPO gehören zu den erstattungsfähigen notwendigen Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 97 Abs. 1 ZPO.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:071118BIVZB13.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 10 Nr. 51
NJW 2019 S. 428 Nr. 7
LAAAH-00143

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