Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - V ZR 130/17

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 6 UrhG, § 8 Abs 1 UrhG, § 101a Abs 1 UrhG, § 809 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 22 KunstUrhG, §§ 22ff KunstUrhG

Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Abgebildeten auf Besichtigung eines Dokumentarfilms über den Vietnamkrieg/Massaker von My Lai vor der Veröffentlichung

Tatbestand

Der Beklagte, ein Dokumentarfilmer, trat 2011 an den Kläger heran, weil er einen Film über dessen Leben und das Massaker in My Lai drehen wollte, bei dem im Vietnamkrieg am 18. März 1968 mehr als 170 Kinder und Frauen ermordet worden waren. Ein Armeefotograph hatte Aufnahmen von dem Massaker und seinen Folgen gedreht. Eines der bekanntesten Fotos zeigt nach Darstellung des Klägers seine ermordete Mutter. Ein weiteres Foto zeigt zwei sich duckende Kinder, bei dem es sich nach den Angaben des Klägers um ihn und seine jüngere Schwester handelt, die er mit seinem Körper beschützt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:200718UVZR130.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 771 Nr. 11
VAAAH-00400

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank