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BSG Urteil v. - B 11 AL 16/17 R

Gesetze: § 143a Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 143a Abs 1 S 3 Nr 1 SGB 3, § 143a Abs 1 S 4 SGB 3

Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - zeitlich unbegrenzter Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Anwendung der fiktiven Kündigungsfrist - fallbezogene Betrachtungsweise - freiwilliger Aufhebungsvertrag - Ausscheiden gegen Abfindung aufgrund Betriebsvereinbarung - keine konkrete Eröffnung der Kündigungsmöglichkeit

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Anspruch der Klägerin auf Alg wegen des Erhalts einer Entlassungsentschädigung über den 13.5.2010 hinaus ruht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:300818UB11AL1617R0

Fundstelle(n):
HAAAH-00409

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