Krankenversicherung - (teilstationäre) Krankenbehandlung - kein Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Avastin zur Therapie von Glioblastomen nach Rezidiv - fehlende arzneimittelrechtliche Zulassung - kein Off-Label-Use - keine grundrechtsorientierte Leistungsauslegung
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer teilstationären Behandlung mit Avastin (Bevacizumab).