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BGH Beschluss v. - IX ZB 19/18

Gesetze: § 850i Abs 1 S 1 Alt 2 ZPO, § 35 Abs 1 InsO, § 36 Abs 1 InsO

Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte: Erbbauzinsen aus vor Insolvenzeröffnung vom Schuldner geerbten mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken

Leitsatz

Einkünfte des Schuldners sind auch dann eigenständig erwirtschaftet, wenn er vor Insolvenzeröffnung mit Erbbaurechten belastete Grundstücke geerbt hat und daraus im laufenden Insolvenzverfahren Erbbauzinsen erhält.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:270918BIXZB19.18.0

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 11 Nr. 48
NWB-EV 2019 S. 8 Nr. 1
WM 2018 S. 2098 Nr. 44
ZIP 2018 S. 2176 Nr. 45
FAAAH-00560

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