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BFH Beschluss v. - VII B 138/01 BStBl 2003 II S. 790

Gesetze: AO 1977 § 91GG Art. 19 Abs. 4GG Art. 103 Abs. 1Richtlinie 95/46/EG

Akteneinsicht im außergerichtlichen Besteuerungsverfahren

Leitsatz

1. Die AO 1977 enthält keine Regelung, nach der ein Anspruch auf Akteneinsicht im steuerlichen Verwaltungsverfahren besteht. Der Steuerpflichtige hat jedoch ein Recht darauf, dass die Finanzbehörde über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet. Diese Rechtsfragen sind geklärt.

2. Der fehlende Anspruch auf Akteneinsicht im außergerichtlichen Besteuerungsverfahren und eine insoweit der Finanzverwaltung eingeräumte Ermessensausübung verstoßen nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.

3. Ein Anspruch auf Akteneinsicht im steuerlichen Ermittlungsverfahren lässt sich auch nicht aus der Richtlinie 95/46/EG herleiten, die ihre Umsetzung in innerstaatliches Recht durch das BDSG und entsprechende landesrechtliche Datenschutzgesetze erfahren hat, weil sowohl die Richtlinie 95/46/EG als auch die nationalen Datenschutzgesetze den Vorrang einschränkender bereichsspezifischer Regelungen in Steuerangelegenheiten anerkennen. Die AO 1977 enthält eine in diesem Sinne abschließende Regelung für den Umgang mit den im Besteuerungsverfahren gespeicherten Daten.

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 790
BB 2003 S. 2052 Nr. 39
BFH/NV 2003 S. 1356
BFH/NV 2003 S. 1356 Nr. 10
BStBl II 2003 S. 790 Nr. 15
DB 2003 S. 2158 Nr. 40
DStRE 2003 S. 1180 Nr. 19
INF 2003 S. 761 Nr. 20
KÖSDI 2003 S. 13906 Nr. 10
KAAAA-71963

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