Gesetze: § 85 Abs 1 SGB 5, § 85 Abs 2 S 2 SGB 5, § 85 Abs 2 S 7 SGB 5, § 85 Abs 4e S 1 SGB 5, § 95d Abs 3 S 3 SGB 5 vom , § 95d Abs 3 S 4 SGB 5 vom , § 95d Abs 6 S 2 SGB 5, § 812 Abs 1 BGB, § 818 Abs 2 BGB
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Kürzung der Honoraransprüche von Vertrags(zahn)ärzten wegen Verletzung der Fortbildungspflicht - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Krankenkasse aufgrund zu viel gezahlter nach Einzelleistungen berechneter Gesamtvergütung - Ausschluss des Erstattungsanspruchs
Leitsatz
1. Kürzt eine Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung die Honoraransprüche von Vertrags(zahn)ärzten wegen Verletzung der Fortbildungspflicht, kann der Krankenkasse ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch aufgrund zu viel gezahlter Gesamtvergütung zustehen, wenn diese nach Einzelleistungen berechnet wird.
2. Ein Erstattungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Summe der von der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung mit Rechtsgrund gezahlten Einzelleistungsvergütungen den für die Krankenkasse vereinbarten Höchstbetrag des Ausgabenvolumens übersteigt.