Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 221/16

Gesetze: Art 9 Abs 1 S 2 Buchst a EGV 207/2009, Art 13 EGV 207/2009, Art 22 Abs 3 EGV 207/2009, Art 9 Abs 2 Buchst a EUV 2017/1001, Art 15 EUV 2017/1001, Art 25 Abs 3 EUV 2017/1001

Erschöpfung des Markenrechts an einer Unionsmarke: Produktbezug bei Verwendung eines Versandkartons mit dem Aufdruck einer Mehrzahl von Marken beim Wiederverkauf über einen Online-Shop; Voraussetzungen eines entgegenstehenden berechtigten Interesses des Markeninhabers - beauty for less

Leitsatz

beauty for less

1. Verwendet ein Wiederverkäufer eine Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton, in dem sich Produkte befinden, die nicht mit einer dieser Marken gekennzeichnet sind, so liegt der für die Erschöpfung des Rechts an diesen Marken erforderliche konkrete Produktbezug vor, wenn der Verkehr angesichts des Versandkartons annimmt, der Wiederverkäufer vertreibe Produkte aller dort genannten Marken, sofern dies tatsächlich der Fall ist.

2. Für das einer Erschöpfung des Markenrechts entgegenstehende berechtigte Interesse des Markeninhabers, sich der Werbung eines Wiederverkäufers zu widersetzen, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Form dieser Werbung in der Branche des Wiederverkäufers unüblich ist. Zu prüfen ist vielmehr, ob die konkrete Werbung die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke berührt, ihre Unterscheidungskraft ausnutzt oder ihren Ruf beeinträchtigt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:280618UIZR221.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 2881 Nr. 49
XAAAH-00768

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank