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BFH Beschluss v. - XI R 57/17

Gesetze: AO § 34; AO § 69; AO § 166; InsO § 174; InsO § 175; InsO § 176; InsO § 178; InsO § 184 Abs. 2 Satz 1;

Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine Forderungsanmeldung des FA und zur Mittelvorsorgepflicht bei Gewährung von AdV

Leitsatz

1. NV: Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der als Haftungsschuldner in Anspruch genommene Geschäftsführer der GmbH gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat.

2. NV: Die Pflicht eines GmbH-Geschäftsführers, finanzielle Mittel zur Entrichtung geschuldeter Steuern bereitzuhalten, besteht auch dann, wenn das FA AdV gewährt hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.290818.XIR57.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 7 Nr. 1
HFR 2019 S. 84 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2019 S. 414
NAAAH-00809

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