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BFH Beschluss v. - VIII B 49/18

Gesetze: EStG § 18; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4;

Anwendung der Tarifermäßigung für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten auf die Veräußerung von Einzelwirtschaftsgütern

Leitsatz

NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die aus der Veräußerung eines langjährig betrieblich genutzten Gebäudeteils neben den übrigen laufenden Einkünften aus selbständiger Arbeit erzielt werden, nicht unter die Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG fallen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.091018.VIIIB49.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 17 Nr. 1
EStB 2019 S. 15 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2019 S. 47
YAAAH-00814

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