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BFH Beschluss v. - IX B 143/17

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative;

Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Leitsatz

NV: Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn die bezeichnete BFH-Entscheidung und die angefochtene FG-Entscheidung in ihren tragenden Rechtssätzen nicht abweichen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.280818.IXB143.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 37 Nr. 1
IAAAH-00815

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