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BFH Urteil v. - VII R 3/01

Gesetze: VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 4 Abs. 1VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 22, 23BGB §§ 166, 278FGO § 139 Abs. 3 Satz 3MOG § 10 Abs. 1VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3

Gegen Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung bei zurechenbarer Kenntnis nicht erfolgter Ausfuhr kein Vertrauensschutz

Leitsatz

1. Nach Freigabe der Sicherheit für die vorschussweise gewährte Ausfuhrerstattung erfolgt eine etwa notwendige Rückforderung der Ausfuhrerstattung nach den Vorschriften, die für die Rückforderung endgültig gewährter Ausfuhrerstattung gelten.

2. Die endgültige Zahlung der Ausfuhrerstattung ist abgesehen von der Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen davon abhängig, dass die Ware überhaupt ausgeführt worden ist.

3. Auf Vertrauen in den Bestand des Bescheids, mit dem die geleistete Sicherheit für die vorschussweise gewährte Ausfuhrerstattung freigegeben wurde, kann sich der Ausführer nicht berufen, dem die Kenntnis des Käufers der Ware über die im Zeitpunkt der Freigabe der Sicherheit noch nicht erfolgte Ausfuhr der Ware zuzurechnen ist.

Fundstelle(n):
BB 2003 S. 2113 Nr. 40
BFH/NV 2003 S. 1521
BFH/NV 2003 S. 1521 Nr. 11
DStRE 2003 S. 1244 Nr. 20
MAAAA-71984

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