Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger steuerlicher Beratung: Beginn der Verjährung; Zurechenbarkeit der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des mit der Durchsetzung des Ersatzanspruchs gegen einen früheren Berater beauftragten Rechtsanwalts
Leitsatz
1. Der Mandant hat in der Regel keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger, wenn der von ihm beauftragte Steuerberater, gegen den sich der Anspruch richtet, die in einem Steuerbescheid oder einem Schreiben des Finanzamts enthaltene Rechtsansicht als unrichtig bezeichnet und zur Einlegung eines Rechtsbehelfs rät.
2. Der Mandant muss sich die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis eines Rechtsanwalts zurechnen lassen, den er mit der Durchsetzung des Ersatzanspruchs gegen einen früheren Berater beauftragt hat. Eine Zurechnung kommt regelmäßig auch dann in Betracht, wenn der Mandant den Rechtsanwalt mit der Fortsetzung oder Überprüfung des dem späteren Anspruchsgegner erteilten Mandats beauftragt hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:251018UIXZR168.17.0
Fundstelle(n): BB 2018 S. 2945 Nr. 50 BFH/NV 2019 S. 256 Nr. 3 DB 2018 S. 2989 Nr. 49 DB 2018 S. 7 Nr. 49 DStR 2019 S. 302 Nr. 6 DStRE 2019 S. 917 Nr. 14 HFR 2019 S. 220 Nr. 3 NJW 2018 S. 8 Nr. 51 NJW-RR 2019 S. 116 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2019 S. 88 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2019 S. 176 WM 2019 S. 787 Nr. 17 ZIP 2018 S. 95 Nr. 49 ZIP 2019 S. 35 Nr. 1 IAAAH-01223