Gesetze: EStG § 3cEStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr.
1EStG § 12
Nr. 1EStG § 20 Abs. 1 Nr.
7AO 1977 §
42
Keine Aufteilung der Schuldzinsen bei einheitlich, angeschafften,
teilweise fremdfinanzierten Bundesanleihen
Leitsatz
Werden in einem einheitlichen
Erwerbsvorgang festverzinsliche Bundesanleihen zu einem unter ihrem Nominalwert
liegenden Kurswert teils mit Krediten, teils mit Eigenmitteln angeschafft, ist
die Kapitalanlage nicht in einen eigen- und einen fremdfinanzierten Anteil
aufzuteilen. Bei der Prüfung der Überschusserzielungsabsicht sind die
Schuldzinsen in vollem Umfang als Werbungskosten anzusetzen und nicht in einen
auf die gesamten Zinseinnahmen und einen auf die steuerfreie
Vermögensmehrung entfallenden Anteil aufzuteilen. Die Einkunftserzielung
steht gegenüber der steuerfreien Vermögensmehrung im Vordergrund,
wenn auf Dauer die gesamten Zinseinnahmen die gesamten Zinsaufwendungen
übersteigen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 937 BB 2004 S. 982 Nr. 18 BFH/NV 2003 S. 1638 BFH/NV 2003 S. 1638 Nr. 12 DB 2003 S. 2368 Nr. 44 DStR 2003 S. 1830 Nr. 43 DStRE 2003 S. 1367 Nr. 22 FR 2003 S. 1287 Nr. 24 INF 2003 S. 885 Nr. 23 KÖSDI 2003 S. 13936 Nr. 11 TAAAA-72021