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BFH Urteil v. - VIII R 43/01 BStBl 2003 II S. 937

Gesetze: EStG § 3cEStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1EStG § 12 Nr. 1EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7AO 1977 § 42

Keine Aufteilung der Schuldzinsen bei einheitlich, angeschafften, teilweise fremdfinanzierten Bundesanleihen

Leitsatz

Werden in einem einheitlichen Erwerbsvorgang festverzinsliche Bundesanleihen zu einem unter ihrem Nominalwert liegenden Kurswert teils mit Krediten, teils mit Eigenmitteln angeschafft, ist die Kapitalanlage nicht in einen eigen- und einen fremdfinanzierten Anteil aufzuteilen. Bei der Prüfung der Überschusserzielungsabsicht sind die Schuldzinsen in vollem Umfang als Werbungskosten anzusetzen und nicht in einen auf die gesamten Zinseinnahmen und einen auf die steuerfreie Vermögensmehrung entfallenden Anteil aufzuteilen. Die Einkunftserzielung steht gegenüber der steuerfreien Vermögensmehrung im Vordergrund, wenn auf Dauer die gesamten Zinseinnahmen die gesamten Zinsaufwendungen übersteigen.

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 937
BB 2004 S. 982 Nr. 18
BFH/NV 2003 S. 1638
BFH/NV 2003 S. 1638 Nr. 12
DB 2003 S. 2368 Nr. 44
DStR 2003 S. 1830 Nr. 43
DStRE 2003 S. 1367 Nr. 22
FR 2003 S. 1287 Nr. 24
INF 2003 S. 885 Nr. 23
KÖSDI 2003 S. 13936 Nr. 11
TAAAA-72021

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