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BAG Urteil v. - 5 AZR 551/17

Gesetze: § 1 TVG, § 4 Abs 3 TVG, § 611 Abs 1 BGB

Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich - Anwendung und Auslegung der Tarifwerke der Deutschen Telekom Außendienst GmbH

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Nachgewährung von Zeitausgleich für den 24. und 31. Dezember der Jahre 2012 bis 2015 sowie die Gewährung von 4,19 Minuten Erholungszeit pro Arbeitsstunde und dabei insbesondere darüber, ob aufgrund des Günstigkeitsprinzips die entsprechenden Regelungen der für die Deutsche Telekom AG (iF DTAG) geltenden Tarifverträge Anwendung finden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:220818.U.5AZR551.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 3059 Nr. 51
DB 2018 S. 7 Nr. 50
XAAAH-01390

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