Keine Steuerfreiheit für an Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen/Antrag auf Aussetzung des Verfahrens im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Leitsatz
1. NV: Die Rechtsfrage, ob an Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen steuerfrei sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie nicht klärungsbedürftig ist.
2. NV: An Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen fallen weder nach dem Wortlaut noch unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben in den Anwendungsbereich des Steuerbefreiungstatbestandes in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG.
3. NV: Ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens kann auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gestellt werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:B.161018.VB30.18.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2019 S. 132 Nr. 2 SAAAH-01425