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BFH Beschluss v. - V B 30/18

Gesetze: FGO § 74; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 8; UStG § 4 Nr. 19 Buchst. b; MwStSystRL Art. 371 Anhang X Teil B Nr. 5;

Keine Steuerfreiheit für an Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen/Antrag auf Aussetzung des Verfahrens im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Leitsatz

1. NV: Die Rechtsfrage, ob an Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen steuerfrei sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie nicht klärungsbedürftig ist.

2. NV: An Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen fallen weder nach dem Wortlaut noch unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben in den Anwendungsbereich des Steuerbefreiungstatbestandes in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG.

3. NV: Ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens kann auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gestellt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.161018.VB30.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 132 Nr. 2
SAAAH-01425

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