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BFH Beschluss v. - VI B 120/17

Gesetze: EStDV § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. f;

Nachweis der Zwangsläufigkeit bei Krankheiten mit begrenzter Lebenserwartung

Leitsatz

NV: Der Steuerpflichtige hat den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall auch dann nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu erbringen, wenn eine Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung vorliegt (Anschluss an Senatsbeschluss vom VI R 11/16, BFHE 260, 507, BStBl II 2018, 469).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.241018.VIB120.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 109 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2018 S. 3802
WAAAH-01428

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