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BFH Beschluss v. - VIII B 79/18

Gesetze: AO § 129;

Korrekturbefugnis gemäß § 129 AO bei nachträglichen Ermittlungen des Finanzamts

Leitsatz

NV: Sachverhaltsermittlungen des Finanzamts, die erst nach Bekanntgabe eines Bescheids aufgrund einer später erhaltenen Kontrollmitteilung zu bestimmten Einkünften erfolgen, stehen der Korrekturbefugnis des Finanzamts aus § 129 AO nicht entgegen, wenn diese Einkünfte bei Erlass des Bescheids aufgrund einer Unachtsamkeit nicht in den Eingabewertbogen übernommen wurden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.151018.VIIIB79.18.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 39 Nr. 2
BFH/NV 2019 S. 102 Nr. 2
DAAAH-01430

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