WK-Abzug für leer stehende Wohnung bei parallel geschalteten
Vermietungs- und Verkaufsanzeigen
Leitsatz
1. Aufwendungen für eine
Wohnung, die nach auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, sind als
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
abziehbar, solange der Steuerpflichtige seine Einkünfteerzielungsabsicht
nicht endgültig aufgegeben hat.
2. Solange sich der Steuerpflichtige
ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung der leer stehenden Wohnung
bemüht, kann regelmäßig nicht von einer endgültigen
Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, selbst wenn er
die Wohnung zugleich zum Verkauf anbietet.
3. Für die Ernsthaftigkeit und
Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen trägt der Steuerpflichtige
die Feststellungslast.
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Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 940 BB 2003 S. 2551 Nr. 48 BFH/NV 2003 S. 1640 BFH/NV 2003 S. 1640 Nr. 12 DB 2003 S. 2527 Nr. 47 DStR 2003 S. 1965 Nr. 46 DStRE 2003 S. 1423 Nr. 23 FR 2004 S. 88 Nr. 2 INF 2003 S. 927 Nr. 24 KÖSDI 2003 S. 13974 Nr. 12 TAAAA-72047