Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IX R 102/00 BStBl 2003 II S. 940

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1EStG § 9 Abs. 1EStG § 21 Abs. 1

WK-Abzug für leer stehende Wohnung bei parallel geschalteten Vermietungs- und Verkaufsanzeigen

Leitsatz

1. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, solange der Steuerpflichtige seine Einkünfteerzielungsabsicht nicht endgültig aufgegeben hat.

2. Solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung der leer stehenden Wohnung bemüht, kann regelmäßig nicht von einer endgültigen Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, selbst wenn er die Wohnung zugleich zum Verkauf anbietet.

3. Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast.

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 940
BB 2003 S. 2551 Nr. 48
BFH/NV 2003 S. 1640
BFH/NV 2003 S. 1640 Nr. 12
DB 2003 S. 2527 Nr. 47
DStR 2003 S. 1965 Nr. 46
DStRE 2003 S. 1423 Nr. 23
FR 2004 S. 88 Nr. 2
INF 2003 S. 927 Nr. 24
KÖSDI 2003 S. 13974 Nr. 12
TAAAA-72047

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank