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BSG Urteil v. - B 11 AL 2/18 R

Tatbestand

Der Kläger begehrt Alg für den Zeitraum vom 1.7.2014 bis 7.7.2014. Streitig ist, ob der Anspruch auf Alg wegen des Eintritts einer Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung geruht hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:300818UB11AL218R1

Fundstelle(n):
YAAAH-01624

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