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BFH Urteil v. - IX R 36/00 BStBl 2003 II S. 706

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 Nr. 1

Veräußerung einer fremdfinanzierten Immobilie und nur teilweise Verwendung des Erlöses für den Erwerb einer anderen Immobilie

Leitsatz

Veräußert ein Steuerpflichtiger seine bisher selbst genutzte und durch ein Darlehen finanzierte Immobilie und verwendet er unter Aufrechterhaltung des Darlehens nur einen Teil des Verkaufserlöses dazu, durch die Anschaffung einer anderen Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, so kann er aus dem fortgeführten Darlehen nicht mehr an Schuldzinsen als Werbungskosten abziehen, als dem Anteil der Anschaffungskosten der neuen Immobilie an dem gesamten Verkaufserlös entspricht.

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 706
BB 2003 S. 1540 Nr. 30
BFH/NV 2003 S. 1115
BFH/NV 2003 S. 1115 Nr. 8
BStBl II 2003 S. 706 Nr. 13
DB 2003 S. 1552 Nr. 29
DStR 2003 S. 1248 Nr. 30
DStRE 2003 S. 959 Nr. 15
FR 2003 S. 917 Nr. 17
INF 2003 S. 568 Nr. 15
KÖSDI 2003 S. 13827 Nr. 8
SAAAA-72056

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