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LSG Bayern Urteil v. - L 20 VG 30/17

Der Kläger begehrt Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) für Gewalttaten, die nach seinen Angaben in seiner Kindheit und Jugend stattgefunden haben.

Fundstelle(n):
BAAAH-02005

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