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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 8 R 184/16 ZVW

Streitig ist im Zugunstenverfahren (Überprüfungsverfahren), ob die Beklagte in ihrer Eigenschaft als Träger der Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung der DDR weitere Arbeitsentgelte als Daten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) festzustellen hat.

Fundstelle(n):
JAAAH-02024

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