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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 233/15

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens (§ 28p Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht des Klägers nach dem Recht der Arbeitsförderung in den Zeiträumen vom 6. bis 24.4.2009, vom 4.5. bis 26.6.2009 und vom 1.9. bis 23.12.2009 in seiner Tätigkeit als Assistenzarzt in der Abteilung für Innere Medizin der Klinik S der Beigeladenen zu 1).

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2019 S. 543
NAAAH-02040

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