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LSG Thüringen Urteil v. - L 12 R 1537/16

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens die Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung wegen einer für die Beigeladene zu 1 erbrachten Tätigkeit als Kameramann streitig.

Fundstelle(n):
OAAAH-02057

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