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FG München Beschluss v. - 7 V 1728/18

Gesetze: FGO § 114 Abs. 1 S. 2, FGO § 114 Abs. 3, ZPO § 920 Abs. 1, ZPO § 920 Abs. 2

Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen vom FA gestellten Insolvenzantrag

Leitsatz

1. Die Antragstellerin kann nicht mit Erfolg vortragen, dass den geltend gemachten Steueransprüchen Schätzungsbescheide zugrunde lägen und über die insoweit eingelegten Einsprüche noch nicht entscheiden worden sei.

2. Da im Vollstreckungsverfahren keine Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung vorgetragen werden können (§ 256 AO), bleiben die fälligen Steuerrückstände aufgrund der Steuerfestsetzung gem. § 251 Abs. 1 AO vollstreckbar.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PStR 2019 S. 126 Nr. 6
EAAAH-03148

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