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BGH Urteil v. - X ZR 62/16

Gesetze: § 256 Abs 1 ZPO, § 487 ZPO

Patentverletzungsstreit: Rechtliches Interesse an einer negativen Feststellungsklage bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens durch den Gegner - Schneckenköder

Leitsatz

Schneckenköder

1. Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens kann grundsätzlich nicht als Berühmung angesehen werden, die ein rechtliches Interesse des Gegners an einer negativen Feststellungsklage begründet.

2. Eine Berühmung in diesem Sinne kann grundsätzlich auch nicht darin gesehen werden, dass ein Antragsteller in einem selbständigen Beweisverfahren vorträgt, ihm stehe ein Anspruch zu, wenn er dennoch auf eine weitere Beweiserhebung und auf vollständige Überlassung des eingeholten Gutachtens dringt.

3. Eine Berühmung in diesem Sinne liegt jedoch grundsätzlich vor, wenn ein Antragsteller nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens weiterhin geltend macht, ihm stünden Ansprüche gegen den Antragsgegner zu. Dies gilt auch dann, wenn diese Äußerung zum Zwecke der hilfsweisen Rechtsverteidigung gegen eine bereits erhobene negative Feststellungsklage erfolgt, die in erster Linie als unzulässig beanstandet wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:021018UXZR62.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 520 Nr. 8
FAAAH-03259

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