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BGH Beschluss v. - III ZB 19/18

Gesetze: Art 20 Abs 3 GG, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 Nr 3 ZPO, § 116 SGB 10

Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes für juristische Personen des öffentlichen Rechts; Anforderungen an eine Berufungsbegründung bei einem auf zwei selbständig tragende Erwägungen gestützten Ersturteil

Leitsatz

1. Prozessuale rechtsstaatliche Grundsätze gelten für alle der staatlichen Justizgewalt unterworfenen Verfahrensbeteiligten, die nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen parteifähig sind und von dem Prozess unmittelbar betroffen werden. Die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes stellt einen grundrechtsähnlichen Verfahrensgrundsatz dar, der jeder Partei eines Zivilrechtsstreits durch das Rechtsstaatsprinzip garantiert wird. Darauf können sich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts berufen, wenn sie an einem Zivilprozess in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben beteiligt sind.

2. Zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung, wenn das Ersturteil auf zwei selbständig tragende Erwägungen gestützt ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:291118BIIIZB19.18.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2019 S. 180 Nr. 3
BAAAH-03512

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