Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - VIII ZB 37/18

Gesetze: § 91 Abs 2 S 1 Halbs 2 ZPO

Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalts

Leitsatz

Eine Partei, die einen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt, ohne dass die in § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO vorausgesetzte Notwendigkeit bestanden hat, kann vom unterlegenen Prozessgegner - bis zur Grenze der tatsächlich angefallenen Kosten - diejenigen fiktiven Reisekosten erstattet verlangen, die angefallen wären, wenn sie einen am entferntesten Ort des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hätte (im Anschluss an , NJW 2018, 2572 Rn. 12 - Auswärtiger Rechtsanwalt IX).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:041218BVIIIZB37.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 681 Nr. 10
NJW 2019 S. 9 Nr. 4
GAAAH-03707

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank