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BGH Beschluss v. - IX ZB 14/18

Gesetze: § 63 InsO, § 654 BGB, § 8 Abs 3 InsVV, Art 12 Abs 1 GG, § 266 StGB

Vergütung des Insolvenzverwalters: Verwirkung des Anspruchs bei Begehung einer strafbaren Untreue zum Nachteil der Masse

Leitsatz

1a. Ein Insolvenzverwalter, der zum Nachteil der Masse eine strafbare Untreue begeht, um sich oder einen nahen Angehörigen zu bereichern, handelt regelmäßig in besonders schwerem Maß verwerflich und verwirkt in der Regel seinen Anspruch auf Vergütung.

1b. Hat der Insolvenzverwalter seinen Anspruch auf Vergütung verwirkt, ist der Insolvenzverwalter mit seinem Anspruch auf Vergütung insgesamt ausgeschlossen.

2. Die Verwirkung des Anspruchs auf Vergütung erstreckt sich regelmäßig auch auf die vom Insolvenzverwalter als Pauschsatz geltend gemachten Auslagen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:221118BIXZB14.18.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 129 Nr. 4
DStR 2019 S. 13 Nr. 4
NJW 2019 S. 8 Nr. 3
NJW 2019 S. 935 Nr. 13
WM 2019 S. 39 Nr. 1
ZIP 2019 S. 1 Nr. 1
ZIP 2019 S. 82 Nr. 2
AAAAH-03709

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