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Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen)
Bezug:
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem (2017/1017217), BStBl 2017 I S. 1667, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom (2018/0994461), BStBl. 2018 I S. 1401, geändert worden ist, wie folgt geändert:
In Abschnitt 1.1 wird nach Absatz 5 folgender neuer Absatz 5a eingefügt:
„(5a) Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen vgl. BStBl 2018 I S. 316.”
Abschnitt 1.8 Abs. 11 wird wie folgt geändert:
Die Beispiele 1 und 2 in Satz 3 werden w...