Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV C 6 - S 2242/07/10002 BStBl 2019 I S. 6

Realteilung; Anwendung von § 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG

Bezug: (BStBl 2017 I S. 36)

Inhaltsverzeichnis


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
 
Rn
I.
Abgrenzung „echte” Realteilung und „unechte” Realteilung
1 – 4
II.
Gegenstand der Realteilung
5 – 7
III.
Begünstigte Realteilung
8 – 11
IV.
Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer
12 – 14
 
1. Umfang des Betriebsvermögens
12 – 13
 
2. Betriebsverpachtung im Ganzen
14
V.
Sicherstellung der Versteuerung der stillen Reserven
15
VI.
Realteilung und Spitzen- oder Wertausgleich
16 – 21
VII.
Ansatz des übernommenen Betriebsvermögens
22 – 23
VIII.
Sperrfrist
24 – 27
 
1. Realteilung durch Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
24 – 26
 
1. Realteilung durch Übertragung von Teilbetrieben
27
IX.
Folgen bei Veräußerung oder Entnahme während der Sperrfrist
28 – 31
X.
Zeitliche Anwendung
32

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG Folgendes:

I. Abgrenzung „echte” Realteilung und „unechte” Realteilung

1 Die „echte” Realteilung i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 2 und 3 EStG ist durch den auf der Ebene der Mitunternehmerschaft verwirklichten Tatbestand der Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 1 EStG gekennzeichnet (, BStBl 2019 II S. 24). Eine Betriebsaufgabe auf Ebene der Mitunternehmerschaft und damit ein Fal...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank