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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 130/15

Gesetze: KN Unterposition 8528 5100; KN Unterposition 8528 5931; KN Unterposition 8528 7240; EUDVO-112/2014; EUDVO 1156/2013

Verbindlichen Zolltarifauskunft: Einreihung eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts

Leitsatz

1. Trotz Ungültigwerden einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) wegen Änderung einer KN-Position bleibt eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer vZTA für die Vergangenheit zulässig.

2. Ein Monitor mit einem Prozessor zum Empfang von digitalen Fernsehsignalen und einem CI-Schacht, bei dem der Schacht zum Einschub eines TV-Tuners mit einem angenieteten Blech verschlossen ist, verfügt über die wesentlichen Eigenschaften eines Fernsehempfangsgeräts.

Fundstelle(n):
IAAAH-03929

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