Verbindlichen Zolltarifauskunft: Einreihung
eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts
Leitsatz
1. Trotz Ungültigwerden einer
verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) wegen Änderung einer KN-Position
bleibt eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer vZTA für die
Vergangenheit zulässig.
2. Ein Monitor mit einem Prozessor
zum Empfang von digitalen Fernsehsignalen und einem CI-Schacht,
bei dem der Schacht zum Einschub eines TV-Tuners mit einem angenieteten
Blech verschlossen ist, verfügt über die wesentlichen Eigenschaften eines
Fernsehempfangsgeräts.