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BGH Beschluss v. - VI ZB 68/16

Gesetze: § 139 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO, § 511 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist: Erläuterung und Vervollständigung der Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag nach Fristablauf

Leitsatz

Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom , VI ZB 19/16, Rn. 10, NJW 2016, 3312; vom , XII ZB 200/13, Rn. 9, NJW 2014, 77).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:161018BVIZB68.16.1

Fundstelle(n):
NJW-RR 2019 S. 502 Nr. 8
HAAAH-03938

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