Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist: Erläuterung und Vervollständigung der Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag nach Fristablauf
Leitsatz
Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom , VI ZB 19/16, Rn. 10, NJW 2016, 3312; vom , XII ZB 200/13, Rn. 9, NJW 2014, 77).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:161018BVIZB68.16.1
Fundstelle(n): NJW-RR 2019 S. 502 Nr. 8 HAAAH-03938