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BGH Urteil v. - KZR 26/17

Gesetze: § 33 Abs 3 GWB 2005, § 286 ZPO

Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines Schadens und hinsichtlich der Kartellbefangenheit einzelner Aufträge - Schienenkartell

Leitsatz

Schienenkartell

Bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell sind die Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis weder hinsichtlich des Eintritts eines Schadens noch hinsichtlich der Kartellbefangenheit einzelner Aufträge erfüllt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:111218UKZR26.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 129 Nr. 4
BB 2019 S. 396 Nr. 8
NJW 2019 S. 661 Nr. 10
YAAAH-03980

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