Zum Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des FA
Leitsatz
1. NV: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass der Geschäftsführer einer GmbH im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderungen gemäß § 166 AO ausgeschlossen ist, wenn er der Forderungsanmeldung des FA hätte widersprechen können, dies aber unterlassen hat.
2. NV: Mangelnde Kenntnisse der Grundpflichten eines Geschäftsführers einer GmbH entschuldigen eine Pflichtverletzung nicht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:B.180918.XIR54.17.0
Fundstelle(n): AO-StB 2019 S. 75 Nr. 3 BFH/NV 2019 S. 100 Nr. 2 GmbHR 2019 S. 131 Nr. 3 HFR 2019 S. 168 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2019 S. 213 TAAAH-03999