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BFH Urteil v. - I R 58/16

Gesetze: AO § 8; EStG § 1 Abs. 1 Satz 1;

Wohnsitz eines Piloten bei mehrjähriger Auslandsabordnung

Leitsatz

1. NV: Ein Steuerpflichtiger kann gleichzeitig mehrere Wohnsitze i.S. des § 8 AO haben. Diese können im Inland und/oder Ausland belegen sein.

2. NV: Ein Wohnsitz i.S. des § 8 AO setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr tatsächlich in der Wohnung aufhält. Auch unregelmäßige Aufenthalte in einer Wohnung können zur Aufrechterhaltung eines dortigen Wohnsitzes führen.

3. NV: Ein inländischer Wohnsitz führt auch dann zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, wenn er nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bildet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.240718.IR58.16.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2199 Nr. 38
BFH/NV 2019 S. 104 Nr. 2
HFR 2019 S. 161 Nr. 3
IStR 2019 S. 226 Nr. 6
IWB-Kurznachricht Nr. 2/2019 S. 50
KÖSDI 2019 S. 21143 Nr. 3
RAAAH-04000

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