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BFH Beschluss v. - IV B 44/18

Gesetze: FGO § 48; FGO § 60 Abs. 3; BGB §§ 709 f.; BGB § 728; BGB § 730;

Beschwerde gegen Beiladungsbeschluss; Klagebefugnis bei prozessualer Rechtsnachfolge, Insolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter, Vollbeendigung bei und nach Klageerhebung

Leitsatz

1. NV: Gegen die Feststellung des laufenden Gesamthandsgewinns in einem Gewinnfeststellungsbescheid für eine GbR kann nur die GbR durch ihre/n zur Vertretung berufenen Geschäftsführer Klage erheben.

2. NV: Wird die GbR (erst) während des Klageverfahrens vollbeendet, so wird eine mangels Klagebefugnis unzulässige Klage eines einzelnen Gesellschafters dadurch jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die Vollbeendigung erst nach Ablauf der Klagefrist eintritt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.201118.IVB44.18.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 78 Nr. 3
BFH/NV 2019 S. 120 Nr. 2
HFR 2019 S. 283 Nr. 4
BAAAH-04001

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