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BFH Beschluss v. - VII R 36/17

Gesetze: KN Pos. 0206 Pos. 0207 KN Pos. 0206, Pos. 0207;

Zur Eignung von Waren für den menschlichen Verzehr

Leitsatz

1. NV: Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob eine Ware nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften für den menschlichen Verzehr geeignet ist.

2. NV: Genusstaugliche Waren verlieren ihre Eignung für den menschlichen Verzehr nicht automatisch, wenn sie in einem den Anforderungen des deutschen Lebensmittelrechts nicht entsprechenden Betrieb verarbeitet wurden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.231018.VIIR36.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 138 Nr. 2
LAAAH-04002

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