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BAG Urteil v. - 5 AZR 439/17

Gesetze: § 151 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 1 TVG

Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

Leitsatz

Beschränkt der Arbeitgeber Entgelterhöhungen nicht auf den Arbeitsverdienst, den er durch die arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags zu zahlen verpflichtet ist, sondern erhöht er zugleich den zusätzlich gewährten übertariflichen Entgeltbestandteil in gleicher Weise wie den tariflichen, kommt es für das Entstehen einer betrieblichen Übung in Bezug auf den übertariflichen Vergütungsanteil allein darauf an, wie die Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen mussten und durften.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:190918.U.5AZR439.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 115 Nr. 3
DB 2019 S. 134 Nr. 3
DB 2019 S. 7 Nr. 1
NJW 2019 S. 10 Nr. 8
NJW 2019 S. 385 Nr. 6
ZIP 2019 S. 188 Nr. 4
OAAAH-04092

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