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BGH Urteil v. - I ZR 20/18

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 185 Nr 2 ZPO, § 188 ZPO, § 7 Abs 1 GmbHG, § 8 Abs 4 Nr 1 GmbHG

Öffentliche Zustellung an juristische Person: Erneuter Zustellungsversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift - Öffentliche Zustellung

Leitsatz

Öffentliche Zustellung

1. An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen.

2. Vor der Bewilligung einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO kann von einem erneuten Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift nicht deswegen abgesehen werden, weil über ein halbes Jahr zuvor unter derselben Anschrift ein Schriftstück nicht hatte zugestellt werden können.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:311018UIZR20.18.0

Fundstelle(n):
DB 2019 S. 57 Nr. 1
GmbHR 2019 S. 114 Nr. 3
NJW 2019 S. 9 Nr. 4
NJW-RR 2019 S. 294 Nr. 5
WM 2019 S. 76 Nr. 2
ZIP 2019 S. 1091 Nr. 22
CAAAH-04096

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