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BAG Urteil v. - 8 AZR 70/18

Tatbestand

In der Revisionsinstanz streiten die Parteien noch über die Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB iHv. insgesamt 120,00 Euro wegen Verzugs der Beklagten mit der Zahlung von Besitzstandszulagen für die Monate Juli, August sowie September 2016.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:250918.U.8AZR70.18.0

Fundstelle(n):
PAAAH-04206

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